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Der im Sommer 2019 zwei Mal positiv getestete steirische Triathlon Florian Lienhart wurde von der Österreichischen Anti-Doping-Rechte-Kommission (ÖADR) zu einer Sperre von vier Jahren verurteilt.
Lienhart wurde im vergangenen Jahr nach Kontrollen bei den österreichischen Staatsmeisterschaften im Crosstriathlon in Innsbruck und eine Woche später bei einem Amateurbewerb in Neufeld kontrolliert und postitiv auf die Substanz Erythropoetin (EPO) getestet.
Ins Visier der Fahnder geriet Lienhart wohl aufgrund seiner Verbindung zum ehemaligen ÖSV-Trainer Gerald H., der im Zuge der Ermittlungen zur „Operation Aderlass“ vom Langläufer Johannes Dürr belastet wurde.
Das Ergebnis der Verhandlung ergab, dass Lienhart neben EPO nach weitere Verstöße gegen die Anti-Doping-Richtlinien zu verantworten hatte.
Neben der Verwendung von EPO wurde Lienhart noch der Besitz und die Anwendung der Substanz Genotropin, einem Wachstumshormon sowie den Versuch zur Anwendung einer verbotenen Methode (Infusion von mehr als 100ml in 12 Stunden) nachgewiesen.
Aufgrund der Kooperation mit den Behörden wurde die Sperre Lienharts auf 42 Monate unbedingt plus 6 Monate bedingt verkürzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Pressemitteilung der ÖADR im Wortlaut
Die gemäß § 4a Abs. 1 Anti-Doping Bundesgesetz eingerichtete Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) erstattet nachstehende Pressemitteilung über ein bei der ÖADR abgeführtes Anti-Doping-Verfahren:
gegen Florian LIENHART (Triathlon)
wegen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen;
Art. 2.1 der ITU Anti Doping Rules 2015,
Vorhandensein der gemäß WADA Prohibited List 2019 verbotenen Substanz EPO
(S2 1.1 „Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“
Erythropoese-stimulierende Stoffe) sowie
Art 2.6 und 2.2 der ITU Anti Doping Rules 2015
Besitz und Anwendung der verbotenen Substanz Genotropin bzw.
versuchte Anwendung einer verbotenen Methode
(M2.2 Intravenöse Infusionen von mehr als 100 ml in 12 Stunden)
Entscheidung
Verhängung einer 4-jährigen Sperre ab dem 03.08.2019 (bei bedingter Aussetzung eines Teils der Sperre im Ausmaß von 6 Monaten, sodass diese vorläufig am 02.02.2023 um 24:00 Uhr endet, sofern die Aussetzung nicht widerrufen wird)
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Florian LIENHART, geboren am 08.04.1995, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der durchgeführten Anhörung, dass bei Florian LIENHART anlässlich von Kontrollen „In-Competition“ am 25.05.2019 im Zuge der Österreichischen Staatsmeisterschaften (Crosstriathlon) und am 09.06.2019 im Zuge des Neufelder Triathlons jeweils die verbotene Substanz “Erythropoetin (EPO)” – Klasse S2.1.1 der Verbotsliste 2019 in der Dopingprobe gefunden wurde.
Weiters wurde aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei im Zusammenhang mit der „Operation Aderlass“ festgestellt, dass Florian LIENHART im Zeitraum von Jänner 2019 bis März 2019 EPO und das Wachstumshormon Genotropin erworben und an sich angewendet sowie im Frühjahr 2019 zu einem nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt versucht hat, sich eine intravenöse Infusion mit 100 bis 250 ml in Kochsalzlösung aufgelöstem EPO zu verabreichen.
Florian LIENHART war daher für die Dauer von 4 Jahren von der Teilnahme an Sportveranstaltungen jeder Art, insbesondere Wettkämpfen, zu sperren. Da der Beschuldigte in der Folge mit den ermittelnden Stellen kooperierte und zur Aufklärung weiterer Verstöße beitrug, wurde ein Teil der Sperre gemäß Art 10.6.1.1 der ITU Anti Doping Rules 2015 bedingt ausgesetzt.
Alle ab dem 1. Jänner 2019 von Florian LIENHART erzielten Wettkampfergebnisse wurden gestrichen.
Die Laufzeit der Sperre beginnt ab dem Tag der vorläufigen Suspendierung, dem 03.08.2019 und endet unter Berücksichtigung der teilweisen Aussetzung am 02.02.2023 um 24:00 Uhr, sofern die Aussetzung nicht widerrufen wird.
Florian LIENHART wurde weiters zum Ersatz der Kosten des gesamten Verfahrens verpflichtet.
Die Entscheidung der Rechtskommission ist noch nicht rechtskräftig, da die Verfahrensparteien in der 4- wöchigen Frist eventuell noch ein Rechtsmittel ergreifen können.
Wien, am 13.02.2020
Mag. Gerhard Propst
Vorsitzender
der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission
Rückfragehinweise: Mag. Gerhard Propst, 0664 883 60 373, office@oeadr.at