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Österreich-News

Hannes Hempel positiv getestet – Update

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Der 39-jährige ehemalige Radprofi  und Triathlet Hannes Hempel, der erst im letzten Jahr nach einer vierjährigen Dopingsperre wieder ins Triathlongeschehen zurückgekehrt ist, hat laut seinen eigenen Angaben im März einen positiven Dopingtest abgegeben.

Dies verkündete er auf seiner Homepage: „Heute habe ich von der NADA Austria ein E-Mail erhalten. Darin wurde mir völlig überraschend mitgeteilt, dass ich in meiner Dopingkontrolle (Trainingskontrolle) vom 8. März positiv auf Testosteron getestet worden bin. Nach dem medialen Skandal von 2009 wollte ich mit Doping nichts mehr zu tun habe. Meine sportlichen Ambitionen beschränken sich ausschließlich darauf, das ich meine Karriere mit einem für mich versöhnlichen Ausgang beende. Es ist mir unerklärlich, wie es zu diesem positiven Testergebnis gekommen ist, daher erwäge ich die Öffnung der B-Probe.“

Noch am letzten Wochenende war Hempel bei den Österreichischen Duathlon-Staatsmeisterschaften am Start, wo er den 4. Platz belegte.

Dopingdiskussionen zur Person Hannes Hempel gibt es schon seit einigen Jahren. Stets hat der ehemalige Radprofi bestritten, gedopt zu haben. Tatsächlich lieferte Hempel bisher keinen positiven Dopingtest ab. Die Beweislast, unter anderem die Aussagen von Bernhard Kohl, der angab, von Hempel mit Dopingmitteln beliefert worden zu sein, reichte für die NADA aus, ihn für 4 Jahre zu sperren. Anfang letzten Jahres war die Verwunderung in der Szene dann groß, dass die vierjährige Sperre um einige Monate gekürzt wurde, weil Hempel letztlich doch mit den Behörden kooperiert und als Kronzeuge ausgesagt hatte.

Der Österreichische Triathlonverband wurde gestern zeitgleich mit dem Athleten Hannes Hempel, dem Triathlon Weltverband (ITU) und der WADA über ein positives Analyseergebnis der A-Probe  informiert.

Die Stellungnahme des ÖTRV: „Auf Grund der Veröffentlichung dieses positiven Analyseergebnisses der A-Probe durch den Athleten selbst, ist auch der ÖTRV im rechtssicheren Rahmen betreffend der Veröffentlichung einer positiven A-Probe“, heißt es auf der Webseite des Verbandes. „Dem Athleten steht noch das Recht zu die Öffnung und Analyse der B-Probe bis 30.04.2013 zu beantragen. Festgehalten darf dabei werden, dass zum derzeitigen Verfahrensstand kein Dopingfall im Sinne der rechtlichen Grundlagen vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Athlet auf die Öffnung der B-Probe verzichtet oder bei Öffnung und Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt wird“.

Sollte die Auswertung der B-Probe das Ergebnis bestätigen, könnte Hempel als Wiederholungstäter eine lebenslange Sperre drohen.

Update  – Hannes Hempel vorläufig suspendiert

Die NADA Austria hat in der Zwischenzeit reagiert und Hannes Hempel vorläufig suspendiert. Hier der Wortlaut der Pressemitteilung der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission ÖADR

Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 15 Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 146/2009 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Hannes Hempel, geboren am 6.10.1973, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes, der International Triathlon Union (ITU) eingebracht.

Daraus resultierend wurde der Athlet vorläufig suspendiert.

Den diesem Prüfantrag beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte Hannes Hempel, geboren am 6.10.1973, im Rahmen einer durchgeführten Out-of-Competition-Control eine Dopingprobe abgegeben hat, die das Vorhandensein von verbotenen Substanzen, nämlich Testosteron bzw Testosteron-Vorläufer exogener Herkunft, ergab.
Gemäß Article 7.7 der ITU Anti Doping Rules iVm Art 7.5 WADC ist jeder Athlet in dem Fall eines von der Norm abweichenden Analyseergebnisses der A-Probe, worin ein verbotener, jedoch nicht spezieller Wirkstoff, nachgewiesen wird, nach erfolgter erster Überprüfung und Mitteilung an den Athleten vorläufig zu suspendieren. Demnach ist Herr Hempel mit Wirkung vom 28.04.2013 weltweit bei keiner Veranstaltung welche den entsprechenden Anti-Doping Regularien unterliegen startberechtigt.

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